Baufinanzierung – der große Ratgeber Teil 2 von 3

By | 5. Mai 2016
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Im ersten Teil dieses Ratgebers haben wir Ihnen aufgezeigt, welche aktuellen und kommenden Kosten Sie gegenüberstellen können und sollten, wenn Sie auf einen Hausbau hinarbeiten. Wann Sie diese Planung sowie andere theoretische Überlegungen zu Ihrem neuen Domizil am besten vornehmen, das haben wir unter anderem in diesem Artikel dargelegt. Gehen wir nun aber wieder zurück zum großen Thema Baukredit. Im zweiten Teil dieser Ratgeberreihe wollen wir einige Begriffe klären und Beispielrechnungen aufzeigen, damit Sie wissen, wovon der Bankangestellte oder die Seite der Direktbank Ihnen erzählt.

Hier noch ein kleiner Hinweis: den Begriff Eigenkapital haben wir im ersten Teil dieser Reihe nicht unbedingt definiert, aber anhand eines Rechenbeispiels für Sie greifbar gemacht. Falls Sie sich also dazu belesen wollen, schauen Sie bitte in den Teil 1.

Tilgungssatz: die feste monatliche Rate

Die meisten Kredite werden vom Kreditnehmer vermittels einer festen, monatlichen Rate abbezahlt. Für manche kommt es einer Wissenschaft gleich, wie diese berechnet wird – wiederum andere sehen bei der entsprechenden Rechnung durch. Damit auch Sie den Durchblick behalten, haben wir hier einmal das reguläre Vorgehen bei der Zusammensetzung des Tilgungssatzes in eine zinsenhausbaufinanzierungeinfache Rechnung umgewandelt.

Gehen wir von einer Kreditsumme von insgesamt 100.000 Euro aus. Die Bank stellt Ihnen 3 % als Sollzins in Rechnung sowie eine jährliche Tilgung von 5 %, was einer Laufzeit von 20 Jahren gleichkommt. Wie gesagt: dies ist ein vereinfachtes Beispiel zum groben Verständnis. Hier die entsprechende Berechnung:

100.000 Euro (Kreditsumme)
x 3 % (Sollzins)
= 3.000 Euro (jährlicher Zinsaufwand)

÷ 12 Monate = 250 Euro (monatlicher Zinsaufwand)

Die 250 Euro im Monat stellen die erste von zwei Zwischensummen. Denn neben dem Zinsaufwand brauchen wir nun noch die tatsächliche Tilgungsrate. Einige Kreditverträge sehen anfangs kleinere Anteile vor, die im Laufe der Vertragslaufzeit steigen. Wir gehen der Einfachheit halber von einem festen Betrag über alle Jahre aus:

100.000 Euro (Kreditsumme)
x 5 % (Tilgungsrate)
= 5.000 Euro (jährliche Tilgung)

÷ 12 Monate ≈ 417 Euro (monatlicher Rückzahlungsaufwand)

Die zweite Zwischensumme beträgt 417 Euro, was zu einer monatlichen Gesamtsumme von 250 + 417 = 667 Euro führt. Dies ist die monatlich zu zahlende Rate. Liegt die monatlich mögliche Tilgung (inkl. Zins) bei Ihnen höher – so wie in unserem Beispiel in Teil 1 dieser Reihe – dann können Sie eine kürzere Laufzeit mit höheren monatlichen Beträgen wählen.

Zinsbindungsfrist: Fluch und Segen des Kreditnehmers

Bei der Aufnahme des Baukredits vereinbaren Sie mit der Bank eine sogenannte Zinsbindungsfrist. Das heißt, dass der Zins (oben: Sollzins) für einen bestimmten Zeitraum festgelegt  wird. Besteht nach diesem Zeitraum noch eine Restschuld Ihrerseits, dann wird eine Zweitfinanzierung vereinbart. Bei dieser kann ein höherer Zins zum Tragen kommen. Dies ist das Risiko der Zinsänderung.

Grundsätzlich gilt aber: je kürzer die Kreditlaufzeit, desto niedriger der Zins. Schließen Sie also einen Vertrag für längere Zeit ab, dann zahlen Sie tendenziell mehr Zinsen, als wenn Sie den Kreditbetrag in kürzerer Zeit zurückzahlen. Jedoch haben Sie hier ein geringeres Risiko der Restschuld und damit sinkt die Notwendigkeit einer Zweitfinanzierung – ggf. mit höherem Zins, der den Kredit nachträglich teurer macht.

Verschiedene Arten der Tilgung: ein paar Beispiele

Bei Fragen zur Begrifflichkeit im Hinblick auf eine Baufinanzierung fallen auch immer wieder Termini für die Bezeichnung bestimmter Tilgungen. Bei der Standard-Rechnung, die wir Ihnen weiter oben aufgezeigt haben, handelte es sich um ein herkömmliches Annuitätendarlehen mit einer sogenannten Annuität, also der festen monatlichen Rate, die sich aus Tilgung und Zins zusammensetzt.

Einige Bankberater werden aber auch versuchen, Ihnen andere Modelle der Tilgung schmackhaft zu machen. So werden für die Tilgung des Darlehens Zweitprodukte wie Bausparverträge, Fondsparpläne oder aber Lebensversicherungen angeboten. Der Vorteil für den Banker: er erhält für den Abschluss des Zweitprodukts oder sogar für dieses und den Kredit eine Provision. Der Vorteil für Sie: ist nur gegeben, wenn die Aussteuer aus dem Zweitprodukt die Tilgung des Kredits übersteigt.

Die Sondertilgung: Vor- und Nachteile der Sonderzahlung

Bei einer Sondertilgung handelt es sich, wie man schon am Namen erkennen kann, um eine Rückzahlung, die einen außerplanmäßigen Charakter hat. Sie können eine Sondertilgung anstreben, wenn sich Ihre finanzielle Lage plötzlich bessert, sie erben, einen Bonuslohn bekommen, im Lotto gewinnen oder bei einem sonstigen Geldsegen.

Meist sind Sondertilgungen, egal ob Sie monatlich mehr zahlen oder die ausstehende Summe auf einmal, mit höheren Zinsen oder hohen Bearbeitungskosten verbunden. Daher gilt es abzuwägen, ob sich eine solche Zahlung lohnt, oder ob Sie weitermachen wie bisher und den Geldsegen anderweitig einsetzen respektive zum Sparen nutzen. Das schnellere Abbezahlen des Kredits sorgt natürlich für eine rascher erreichte finanzielle Freiheit.

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